Datenschutzerklärung
1.1. Anwendungsbereich und Definitionen
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Einhaltung des Datenschutzgesetzes beim Umgang mit Personendaten gewährleisten. Die für Datenschutz verantwortliche Person
überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Das Datenschutzgesetz definiert Anforderungen und Schranken für die Bearbeitung von
Personendaten. Personendaten sind sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Kontakt mit Personendaten kommen, sind die vorliegenden Bestimmungen anwendbar.
1.2. Grundsätze
Für sämtliche Personendaten, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit bearbeitet werden, hat jede tätige Person zu gewährleisten, dass die Datenbearbeitung den folgenden
Datenschutzgrundsätzen entspricht.
a. Rechtmässigkeit
Jede Datenbearbeitung muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
b. Treu und Glauben
Personendaten dürfen nicht ohne Wissen und gegen den Willen der betroffenen Person
beschafft werden.
c. Transparenz
Die Beschaffung und der Zweck einer Datenbearbeitung müssen für die betroffene Person
erkennbar sein.
d. Zweckgebundenheit
Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei ihrer Beschaffung
angegeben wurde, gesetzlich vorgeschrieben ist oder sich aus den Umständen ergibt.
e. Verhältnismässigkeit
Es dürfen nur Personendaten bearbeitet werden, die geeignet und nötig sind, um den Zweck
zu erreichen. Der Zweck und die Datenbearbeitung müssen dabei in einem angemessenen
Verhältnis zueinanderstehen.
f. Speicherbegrenzung
Personendaten, welche für die Erfüllung des Bearbeitungszwecks nicht mehr erforderlich
sind, sind zu löschen oder zu vernichten oder deren Bearbeitung entsprechend
einzuschränken (Ausnahmen bei zwingenden Aufbewahrungsfristen).
g. Richtigkeit
Wer Personendaten bearbeitet, hat sich über deren Richtigkeit zu vergewissern.
h. Datensicherheit
Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden.
1.3. Anfragen betroffener Personen
Betroffene Personen haben gewisse Rechte, welche wir gewährleisten müssen. Insbesondere stehen ihnen folgende Rechte zu:
a. Auskunftsrecht:
Die betroffene Person kann Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten
über sie bearbeitet werden.
b. Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung:
Die betroffene Person kann die Herausgabe ihrer Personendaten verlangen.
c. Berichtigungsrecht:
Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden.
1.4. Datenübermittlung an Dritte
Bei Vorhaben, welche die Übermittlung von Personendaten an externe Dritte vorsehen, wie z.B. an Kooperationspartner oder an Service Provider, ist die für Datenschutz verantwortliche Person frühzeitig zu informieren.
1.5. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
Eine Verletzung der Datensicherheit ist gegeben, wenn Personendaten unbeabsichtigt oder
widerrechtlich vernichtet, verändert, gelöscht, Unbefugten offengelegt/zugänglich gemacht werden oder verloren gehen. Im Falle einer Datensicherheitsverletzung ist umgehend die für Datenschutz verantwortliche Person zu informieren.
1.6. Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
1.6.1. Alle im Verein tätigen Personen
Alle tätigen Personen sind verantwortlich, Personendaten in Übereinstimmung mit den
vorliegenden Bestimmungen zu bearbeiten. Insbesondere haben alle tätigen Personen die
folgenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen:
- Umgehende Weiterleitung von datenschutzrechtlichen Anfragen insbesondere von
betroffenen Personen an die für Datenschutz verantwortliche Person;
- Umgehende Meldung an die für Datenschutz verantwortliche Person bei Verdacht auf
Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Umgehende Meldung an die für Datenschutz verantwortliche Person bei Verdacht, dass
Personendaten entgegen den vorliegenden Bestimmungen bearbeitet wurden
- Teilnahme an Schulungen, sofern von der für Datenschutz verantwortlichen Person
aufgefordert.
1.6.2. Die für Datenschutz verantwortliche Person
Die für Datenschutz verantwortliche Person wird durch das Atelier K bestimmt.
Sie hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorgaben;
- Risikobeurteilungen bezüglich der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- Risikobeurteilungen von Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen innert 30 Tagen seit Antragstellung
der betroffenen Person
1.7. Fotos und Filmrechte
1.7.1. Generell
Das Atelier K nutzt die ihm übergebenen Bilder (Videos, Grafiken...) kostenlos, unbeschränkt lang, in jedem Land und in allen Medien (Webseite, soziale Medien, Infobroschüren...). Die Personen erteilen damit eine generelle Bildfreigabe. Das Atelier K darf also Bilder von Personen kostenlos, unbeschränkt lang, in jedem Land, in allen Medien (Webseite, soziale Medien, Vereinsmagazin...) veröffentlichen.
1.7.2. Kontaktformular
Mit dem Absenden des Kontaktformulars bestätige ich die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung
1.7.3. Ausschreibungen/Anmeldungen für Anlässe
Mit der Teilnahme bzw. mit dem Anmelden an einem organisierten
Anlass, gelten die obigen Punkte als akzeptiert.
Wenn jemand explizit nicht fotografiert/gefilmt werden möchte, muss diese Person
selbständig und aktiv dafür Sorge tragen, die involvierten Personen darüber
unmissverständlich zu informieren.
Datenschutzbeauftragter:
Christoph Wüthrich-Höhener
Trogenerstrasse 42
9055 Bühler
[email protected]
Mobile: +41 79 594 68 31